Ratgeber·Recht & Compliance

Barrierefreiheit 2025:
Was Praxen jetzt wissen müssen.

Sebastian GrundSebastian Grund·7 Min.·Stand 2025
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele private Dienstleister und ihre digitalen Angebote. Das betrifft Arztpraxen, Physiopraxen, Zahnarztpraxen und andere Heilberufe.
Wichtig
Der 28. Juni 2025 ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Frist. Websites, die danach nicht barrierefrei sind, können abgemahnt werden.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen und Dienstleister, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen. Das betrifft zum Beispiel blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Hörbehinderungen.

Während öffentliche Stellen bereits länger zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, betrifft das BFSG ab 2025 erstmals auch private Unternehmen — inklusive Gesundheitsdienstleister.

Wen betrifft das BFSG konkret?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher erbringen. Kleinstunternehmen sind ausgenommen — also Betriebe unter 10 Mitarbeitenden UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz. Diese Ausnahme greift aber nur bei unverhältnismäßigem Aufwand. Das wird im Einzelfall geprüft.

Diese Praxen sollten jetzt handeln
  • Arztpraxen mit mehr als 10 Mitarbeitenden
  • Zahnarztpraxen & Kieferorthopädie-Praxen
  • Physiotherapiepraxen mit mehreren Standorten
  • Pflegeeinrichtungen & Kliniken
  • Logopädische & ergotherapeutische Praxen mit Online-Services
  • Alle Praxen mit Online-Terminbuchung

Was muss eine barrierefreie Website können?

Die technische Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Level AA. Das klingt kompliziert, bedeutet aber in der Praxis konkrete Anforderungen:

01

Ausreichende Kontraste

Text muss sich gut vom Hintergrund abheben — Mindestverhältnis 4,5:1 für normalen Text. Viele modische Websites mit hellgrauem Text auf weißem Hintergrund erfüllen das nicht.

02

Tastaturnavigation

Alle Funktionen (Navigation, Formulare, Buttons) müssen ohne Maus per Tastatur bedienbar sein.

03

Alt-Texte für Bilder

Jedes informationstragende Bild benötigt eine Bildbeschreibung für Screenreader. Dekorative Bilder müssen als solche markiert sein.

04

Untertitel & Transkripte

Videos auf deiner Website benötigen Untertitel — auch Erklärvideos oder Praxisrundgänge.

05

Klare Struktur & Überschriften

Die Website muss eine logische Überschriftenhierarchie (H1, H2, H3) haben, die Screenreader korrekt vorlesen können.

06

Barrierefreie Formulare

Kontaktformulare, Terminbuchungen und Eingabefelder müssen korrekt beschriftet und fehlertolerant sein.

07

Barrierefreiheitserklärung

Auf deiner Website muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht sein, die den Status dokumentiert.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Nach dem 28. Juni 2025 können Nutzer (und Verbände) Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einlegen. Zudem sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber möglich.

Anders als bei der DSGVO sind die konkreten Bußgelder im BFSG noch nicht vollständig definiert. Das Risiko von Abmahnungen ist aber real. Und: Barrierefreiheit ist auch schlicht das Richtige. Das Gesundheitswesen kümmert sich um alle Menschen — da sollte auch die eigene Website für alle zugänglich sein.

Was du jetzt tun kannst

01

Website prüfen lassen

Lass einen Experten deine aktuelle Website auf Barrierefreiheit prüfen. Ich biete einen kostenlosen ersten Check an.

02

Prioritäten setzen

Nicht alles muss sofort perfekt sein. Wir priorisieren die wichtigsten Barrieren und beheben sie schrittweise.

03

Barrierefreiheitserklärung erstellen

Diese muss auf deiner Website veröffentlicht werden — unabhängig davon, ob deine Website bereits vollständig barrierefrei ist.

04

Neue Website barrierefrei aufbauen

Wenn ohnehin ein Relaunch geplant ist: Baue die neue Website von Anfang an barrierefrei. Das ist einfacher und günstiger als nachträgliche Anpassungen.

Grundworks baut Barrierefreiheit ein, bevor du fragst.

Alle Websites, die ich entwickle, werden bereits heute nach WCAG 2.1 AA gebaut. Du musst dich nicht nachträglich darum kümmern — das ist von Anfang an dabei.

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